Holzgaragen – auch ohne Baugenehmigung

 

In vielen Bundesländern können Sie Holzgaragen auch ohne Baugenehmigung erreichten. Das gilt im Übrigen nicht nur für Holzgaragen. Meistens hängt die Pflicht zur Baugenehmigung von der Zahl der bebauten Quadratmeter ab. Wenn Sie also kleinere Holzgaragen planen können Sie sich den Aufwand sparen. In diesen Fällen reicht meist eine Bauanzeige für die Holzgaragen aus. Bitte vergewissern Sie sich bei Ihrer Baubehörde, ob Sie ohne Baugenehmigung Holzgaragen bauen können. Wenn nicht müssen Sie für die Holzgaragen einen Bauantrag stellen. Der ist erstmal kostenlos. Allerdings entstehen beim Bauamt Bearbeitungskosten, die Sie in das Projekt Holzgaragen mit einkalkulieren müssen. Wenn Sie für die Holzgaragen einen Bauantrag stellen müssen, benötigen Sie meistens eine Kopie des Bebauungsplanes und einen aktuellen Auszug aus der Flurkarte. Wenn Sie Hilfe bei den nötigen Behördengängen brauchen, stehen wir Ihnen gern zur Seite, damit den Holzgaragen nichts im Wege steht.